Kosten
Betreuungsgeld
Lt. Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen – Anhalt in der ab 1. August 2013 geltenden Fassung, sind die Kostenbeiträge in § 13 KiFöG geregelt. Die Höhe des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung u. Betreuung von Kindern in Tageseinrichtung und in Tagespflege ist im § 3 der Elternbeitragssatzung festgelegt.
Erhebung der KostenbeiträgeDer Kostenbeitrag wird durch die Stadt Köthen (Anhalt) für die Kinder erhoben, die in Köthen (Anhalt) ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. (§ 4 Elternbeitragssatzung)
Betreunungszeiten
Ich biete eine Betreuungszeit von Mo. – Fr. von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr an. Alles was außerhalb dieser Zeit liegt kann im Einzelfall besprochen werden. Desweiteren biete ich Ihnen eine sogenannte Randzeitenbetreuung an, dass heißt, ich hole ihre Kinder von Kita /Hort ab und betreue sie danach bei mir weiter, bis die Kinder von Ihnen abgeholt werden können. Sie können Ihre Kinder auch stundenweise zu mir bringen.
